Schritte zur Hilfe

  • Informationsgespräch

    Nachdem Sie ein Informationsgespräch mit uns geführt haben, geben Sie Ihre Unterlagen bei einer unserer Beratungsstellen ab.

  • Beratungsgespräch

    Unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter analysieren Ihre Verschuldenssituation und laden Sie zu einem Gespräch ein. Im Beratungsgespräch legen wir zusammen fest, wie vorgegangen wird. Wenn Sie juristische Hilfe benötigen, stehen Ihnen unsere Vereinsanwälte zur Verfügung, Selbstverständlich können Sie sich auch bei einem Anwalt Ihrer Wahl beraten lassen.

  • Verhandlungen

    Sie erteilen uns sodann Vollmacht, mit Ihren Gläubigern in Verhandlungen zu treten. Wir prüfen die Verfahrensvoraussetzungen und beseitigen die Hindernisse.

  • Insolvenzantrag

    Wenn der Einigungsversuch scheitert, helfen wir Ihnen, den Insolvenzvertrag zu stellen. Wir begleiten Sie im Insolvenzverfahren bis zur Ankündigung der Restschuldbefreiung.

  • Wohlverhaltensphase

    In der nachfolgenden Wohlverhaltensphase werden noch Fragen auf Sie zukommen, die wir Ihnen gerne beantworten und Ihnen Handlungsvorschläge unterbreiten. Neben der Lösung Ihrer finanziellen Probleme versuchen wir auch, Sie bei der Arbeitssuche zu unterstützen.

  • Restschuldbefreiung

    Mit der Restschuldbefreiung sind Sie dann entschuldet!