Lasst den Worten endlich Taten folgen! Wir geben Ihnen Perspektive!

Service von und für unsere Mitglieder!


Wie leicht verirrt man sich im Behördendschungel. Denken Sie an Reinhard Mey, der das Antragswesen schon in den 60iger Jahren besungen hat ! (Antrag zur Erteilung eines Antragsformulars). Sind Sie einmal in der Mühle drin, ist es schwer, vor lauter Wald die Bäume zu sehen. Unsere erfahrenen Mitglieder helfen Ihnen im Wirrwar der Ämter und Behörden. Wissen Sie eigentlich, wann man keine Rundfunkgebühren zahlen muss?

Neben der Projektierung einer betreuten Wohngruppe (für Vorbewährte) nach einem sensationellen Konzept, welches die traditionelle Betrachtungsweise der Motivation junger Menschen neu entwickelt hat, suchen wir ständig nach neuen Herausforderungen für unsere Mitglieder, sei es in der Fort- und Weiterbildung oder in der Hilfe in allen möglichen besonderen Lebenslagen.

Seit Mitte 2010 übernehmen wir auch gesetzliche Betreuungen. Die Abteilung wird von unserer berufserfahrenen Frau Marianne Fleisch (Betreuerin und Schuldnerberaterin in Ausbildung) geleitet.

Unsere Rechtsanwälte/Steuerberater können Sie bereits jetzt in Sachen Verschuldung betreuen, auch wenn Sie kein Mitglied sind. Als Mitglied genießen Sie weitere Vorteile. 

Mitglieder zahlen derzeit

die Aufnahmegebühr         von 140,00 €
und den Jahresbeitrag       von   60,00 €.

Stundungen / Ratenzahlungen /Erlass von Gebühren sind selbstverständlich möglich. Bitte sprechen Sie Ihren Berater darauf an.

Es ist nicht Ihre Pflicht, aber wir erwarten, dass Sie über die Laufzeit Ihres Insolvenzverfahrens und in der nachfolgenden Wohlverhaltensphase Mitglied bleiben und ehrenamtlich neue Mitglieder betreuen; bei Notwendigkeit einer Rechtsberatung steht Ihnen als Mitglied jeder Kooperationsanwalt (Mitgliedsanwalt) Ihrer Wahl zur Verfügung. Natürlich können Sie auch den Anwalt Ihres bisherigen Vertrauens einbinden. Wir bauen derzeit ein Netz von kompetenten Beratern auf.


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine allgemeine Rechtsberatung anbieten. Lediglich unsere Mitglieder haben Anspruch auf kostenlose ehrenamtliche Beratung im Sinne des Satzungszwecks.

Wenn Sie keine Schuldnerberatungsstelle finden oder Ihre Wartezeiten zu lange ist, können Sie bei uns einen Mitgliedsantrag einreichen. Sofern Sie derzeit arbeitslos (ALG I, II, Hartz IV - Empfänger oder Rentner mit einem Einkommen unter/an der Pfändungsgrenze sind, werden Sie auch beitragsfrei beraten. Natürlich stehen wir Ihnen auch unverbindlich für eine Kurzinformation zur Verfügung, wenn SIe auch kein Mitglied sind oder werden wollen.

Andere Personen, die über dem Pfändungsfreibetrag Einkünfte beziehen, können wir nicht ehrenamtlich als Nichtmitglied beraten bzw. unsere Dienstleistungen ehrenamtlich zur Verfügung stellen. Diese sind aber herzlich als Mitglied in unserer aktiven Gemeinschaft willkommen. 

Wegen der näheren Einzelheiten sprechen Sie bitte unsere Vorstandsmitglieder oder Beratungsstellenleiter an.

Downloads:

Für die Formulare / Satzungen / Informationen:

Sie benötigen Acrobat Reader, der kostenfrei vom Internet downgeloadet werden kann.

Wer sind wir ? (Vereinsfolder)

Gebührenordnung

Mitgliedsantrag

Lastschrifteinzugsermächtigung oder
Überweisung an Verein für Menschen e. V (Kontodaten siehe Impressum)

Wenn Sie kein Konto aktuell besitzen, bitten Sie eine Bekannte oder einen Verwandten, dass er Ihnen die Mitgliedsbeiträge sponsert und ein Lastschrifteinzug gestattet. Natürlich können Sie die Aufnahmegebühr und die Jahresbeiträge auch überweisen. Sie müssen dies aber dann im Formular vermerken. 


Bitte beachten SIe, die Aufnahmegebühr ist mit Ihrer Anmeldung fällig, die Jahresbeiträge spätestens zum 31.03. des Jahres, wenn Sie gerade eingetreten sind, 3 Monate nach dem Eintrittsdatum. Sofern Sie Stundungen oder Raten oder Erlass der Beiträge wünschen, stellen Sie den Antrag formlos beim Vorstand.